Seit 2008 gibt es in Baden-Württemberg das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Beim Austausch des zentralen Wärmeerzeugers (Heizkessel) ist ein bestimmter Anteil an erneuerbaren Energien vorgeschrieben.

Es existieren verschiedene Erfüllungsoptionen:

  • Einsatz erneuerbarer Energien, z.B. Solarthermie, Wärmepumpe, Biogas, Bioöl
  • Baulicher Wärmeschutz/Dämmung, z.B. Dach/oberste Geschossdecke, Außenwände
  • sonstige Ersatzmaßnahmen, z.B. Anschluss an ein Wärmenetz
  • Sanierungsfahrplan: Hier wird ein gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan erstellt, der sowohl die Gebäudehülle als auch die Gebäudetechnik bewertet und abgestimmte, sinnvolle Sanierungsvorschläge für Ihr Gebäude beinhaltet.

Weitere Informationen sowie ein Beispiel eines Sanierungsfahrplanes finden Sie auf der Homepage des baden-württembergischen Landesumweltministeriums: www.um.badenwuerttemberg.de