Die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) schreibt vor, dass für jedes Gebäude beim Verkauf, bei Vermietung oder Verpachtung ein Energieausweis vorgelegt werden muss. Dieser gibt dem Käufer, bzw. Mieter oder Pächter eine erste Information über den energetischen Zustand des Gebäudes.

Für Sie als Gebäudeeigentümer empfiehlt sich die Ausstellung eines sogenannten Bedarfsausweises, da hierbei der individuelle Gebäudezustand ermittelt wird und dabei die energetischen Schwachstellen Ihres Gebäudes erfasst werden.

Ausgehend davon können bei Bedarf in einer Energieberatung Sanierungsmaßnahmen abgeleitet werden.

Weitere Informationen über den Energieausweis bei der Deutschen Energie-Agentur (DENA) unter www.dena-energieausweis.de.